„ICH WILL ALLES GEREGELT HABEN. ERST DANN BIN ICH BERUHIGT.”
Diese Worte höre ich oft. Viele Fragen werden gestellt. Ganz persönliche, die das eigene Sterben und die Menschen betreffen, deren Begleitung man sich erwünscht:
Wem möchte ich etwas hinterlassen? Welche Werte sollen mein Leben überdauern?
Eine Patienten- und Betreuungsverfügung kann ebenso hilfreich sein wie ein Testament.
Aber auch Art und Umfang der Bestattung können detailliert mit einem Bestattungsvorsorgevertrag, besprochen und festgehalten werden.
Den letzten Weg noch zu Lebzeiten mitzugestalten. Sie glauben, dass ein eigenverantwortlich geführtes Leben auch die würdevolle Beschäftigung mit dem eigenen Tod einschließt. Dazu gehört auch die Planung der eigenen Bestattung, bei deren Fixierung wir unsere Hilfe als erfahrener Berater anbieten und deren Ergebnisse in einem Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich und damit rechtsverbindlich bestimmt werden.
Was Sie in Ihrem Vorsorgevertrag bestimmen, wird nach Ihrem Tode ausgeführt (z.B. die Wahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier, Blumenschmuck und Musikwünsche) und lässt Ihre Angehörigen nicht im Unklaren über Ihre Wünsche.
Die in einem solchen Vorsorgevertrag festgelegten Leistungen können finanziell abgesichert werden Ältere oder alleinstehende Menschen entlasten so ihre Familien auch finanziell.
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